Richtlinie des BMF vom 19.05.2020, 2020-0.315.277
gültig von 19.05.2020 bis 01.02.2021
VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel
Anlage 10
Muster der Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr
aus Ländern, die Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind