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Richtlinie des BMF vom 01.10.2020, 2020-0.624.073
gültig von 01.10.2020 bis 31.12.2020
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
- Anhänge III, IIIA und IIIB sowie IV und IVA der EG-VerbringungsV
Anhang IVA - in Anhang III aufgeführte Abfälle, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen (Artikel 3 Absatz 3)
Dieser Anhang enthält derzeit keine Einträge.