Richtlinie des BMF vom 26.11.2010, BMF-010311/0105-IV/8/2010
gültig von 26.11.2010 bis 14.03.2013
VB-0330, Arbeitsrichtlinie Artenschutz
  • 4. Erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen

4.2. Ausfuhr oder Wiederausfuhr aus der Union

(1) Für die Ausfuhr von Arten der Anhänge A, B oder C sind erforderlich:

  • eine Ausfuhrgenehmigung (siehe Abschnitt 4.4; Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7322"), falls es sich um eine erstmalige Ausfuhr aus dem Ursprungsland handelt, ausgestellt von einer Vollzugsbehörde (siehe die von der Kommission im ABl. Nr. C 72 vom 18. März 2008 veröffentlichte Liste) jenes Mitgliedstaates, in dem sich die Exemplare befinden, oder
  • eine Wiederausfuhrbescheinigung (siehe Abschnitt 4.4.; Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7322"), falls es sich um eine Wiederausfuhr handelt, ausgestellt von einer Vollzugsbehörde (siehe die von der Kommission im ABl. Nr. C 72 vom 18. März 2008 veröffentlichte Liste) jenes Mitgliedstaates, in dem sich die Exemplare befinden, oder
  • eine Wanderausstellungsbescheinigung (siehe Abschnitt 4.5.; Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7323"), sofern die Exemplare rechtmäßig erworbenen wurden und Bestandteil einer Wanderausstellung sind, oder
  • eine Reisebescheinigung (siehe Abschnitt 4.6.; Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7324"), für den rechtmäßigen Eigentümer rechtmäßig erworbener lebender zu persönlichen, nichtkommerziellen Zwecken gehaltener Tiere, oder
  • eine Musterkollektionsbescheinigung (siehe Abschnitt 4.6a.), sofern die Exemplare rechtmäßig erworbenen wurden und Bestandteil einer Musterkollektion (siehe Abschnitt 1 Z 20) sind, die mit einem gültigen Carnet ATA befördert werden.

(2) Für die Ausfuhr von Arten des Anhangs D sind keine Artenschutzdokumente erforderlich.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:25.11.2010
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Artenschutz, CITES, WA, Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Stammfassung:BMF-010311/0048-IV/8/2008
Systemdaten: Findok-Nr: 34486.7
aufgenommen am: 25.11.2010 09:40:00
zuletzt geändert am: 13.12.2011
Dokument-ID: b0326231-b6ae-49b9-b5cf-6629cff194f1
Segment-ID: 774571c5-a41f-4e9e-ae9c-8990865c3cc5
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