Richtlinie des BMF vom 25.04.2008, BMF-010311/0043-IV/8/2008 gültig von 25.04.2008 bis 04.05.2008

VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel

Anlage 5

Einfuhr von Reiserzeugnissen

50.0. Rechtsgrundlagen

(1) Die Rechtsgrundlage für die in dieser Anlage enthaltenen Einfuhrbeschränkungen ist:

  • die Entscheidung 2006/601/EG der Kommission über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus "LL REIS 601" in Reiserzeugnissen.
  • Die Entscheidung 2008/289/EG der Kommission über Sofortmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen genetisch veränderten Organismus "Bt 63" in Reiserzeugnissen.

(2) Diese Sondervorschriften wurden erlassen, weil bei Reisproben Kontaminationen mit dem gentechnisch veränderten Reis "LL Reis 601" und "Bt 63" vorgefunden wurden, dessen Inverkehrbringen in der Gemeinschaft nicht zugelassen ist.