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Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016
ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften- Teil I. Allgemeine Durchführungsvorschriften
- Titel I Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 3 Informatikverfahren
Artikel 4b
Werden Förmlichkeiten auf der Grundlage von Informatikverfahren erledigt, so legen die Zollbehörden die Modalitäten fest, unter denen die handschriftliche Unterzeichnung durch ein anderes technisches Verfahren ersetzt wird, das gegebenenfalls auf der Verwendung eines Codes beruht.