Richtlinie des BMF vom 02.02.2012, BMF-010313/0066-IV/6/2012 gültig von 02.02.2012 bis 30.04.2016

ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Beachte
  • Die novellierten Passagen betreffen die Abschnitte 2.6.1., 2.7.2.1., 2.11.3.1. und 2.13. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • 1. Allgemeines, Rechtsgrundlagen, Anwendungsmöglichkeiten und Begriffsbestimmungen

1.2. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen des TIR-Verfahrens sind das Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen), BGBl. Nr. 112/1978, in der durch Beschlüsse des Verwaltungsausschusses geänderten Fassung, insbesondere des Beschlusses über neue Carnet TIR-Hefte (BGBl. Nr. 159/1988), sowie die Bestimmungen des Zollkodex und der Zollkodex-Durchführungsverordnung in ihrer aktuellen Fassung.