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Richtlinie des BMF vom 05.01.2007, BMF-010307/0025-IV/7/2007
gültig von 05.01.2007 bis 09.09.2019
MO-8407, Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Rindfleisch"
2. Lebende Rinder
2.1. Allgemeines
Die unter diesem Abschnitt erfassten Verfahrensregelungen sind in jedem Fall der Ausfuhr von lebenden Rindern anzuwenden, es sei denn, dass im Bereich der Sondererstattungen (Abschnitt 2.2.) hierzu Ausnahmen vorgesehen sind.