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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0052-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 05.05.2010
VB-0810, Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht
- 1. Begriffsbestimmungen
1.2. Erzeugnisse, die geregelte Stoffe enthalten
Als Erzeugnisse, die geregelte Stoffe enthalten, gelten die in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 (siehe Anlage 2) taxativ angeführten Waren, sofern darin geregelte Stoffe enthalten sind.