Richtlinie des BMF vom 01.09.2008, BMF-010311/0091-IV/8/2008 gültig von 01.09.2008 bis 07.10.2010

VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle

  • 3. Einfuhr aus Drittländern

3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr

(1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung in die Gemeinschaft bewilligungsfrei (Abschnitt 8.2.1.) eingeführt werden, erteilt werden.

(2) Für andere Abfälle können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.