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Richtlinie des BMF vom 01.08.2020, 2020-0.485.423
gültig ab 01.08.2020
VB-0330, Arbeitsrichtlinie Artenschutz
- Vordruckmuster
Muster 4: Muster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen
Hinweis: Seit 17. Jänner 2016 muss das vorstehende, durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/57 geänderte Formblatt als Ergänzungsblatt zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen verwendet werden. Das Formblatt, bei dem das Feld oben rechts
WANDERAUSSTELLUNGSBESCHEINIGUNG ERGÄNZUNGSBLATT |
lautet, durfte nur bis zum 16. Jänner 2016 verwendet werden.