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- 5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
- 5.7 ABC der Betriebsausgaben
Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe
Die Aufwendungen sind bei ausschließlicher oder zumindest weitaus überwiegender betriebsbezogener Nutzung (zB Transport oder Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen, wie zB Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes, steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters, Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig.
Anbahnungsspesen
Siehe "Bewirtungsspesen" sowie Rz 4702 ff und 4808 ff.
Angehörige
Siehe Rz 1127 ff.
Anlaufkosten
Siehe "Ingangsetzungskosten" (Rz 1561).
Antiquitäten
Siehe Rz 4797 ff.
Anwaltskosten
Siehe "Prozesskosten" (Rz 1621), "Rechtsberatungskosten" (Rz 1623) sowie "Strafen" (Rz 1649).
Anzahlungen (auf Betriebsausgaben)
Soweit nicht die Vorschrift des § 4 Abs. 6 EStG 1988 Platz greift (siehe hiezu Rz 1381 ff), sind diese steuerlich wie die spätere Betriebsausgabe zu behandeln. Ist diese sofort abschreibbar, gilt dies auch für die Anzahlung im Jahr der Bezahlung. Dabei muss jedoch im Zeitpunkt der Leistung der Anzahlung ernstlich damit gerechnet werden, dass der die Betriebsausgabeneigenschaft begründende Zusammenhang gegeben ist (VwGH 22.1.1992, 91/13/0114).
Arbeitsessen
Siehe Rz 4808 ff.
Arbeitskleidung
Siehe "Kleidung" (Rz 1574).
Arbeitsmittel
Siehe LStR 2002 Rz 277.
Arbeitszimmer
Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336.
Armbanduhr
Siehe Rz 4710, Stichwort "Armbanduhr".
Arztkosten
Siehe Krankheitskosten (Rz 1581).
Aufforstungskosten
Siehe Rz 1407 ff.
Aufstockung eines Gebäudes
Die diesbezüglichen Kosten stellen Herstellungsaufwand dar, der nicht sofort, sondern nur im Wege der AfA abzugsfähig ist (hinsichtlich von Betriebsgebäuden siehe auch Rz 1398 ff).
Ausbildungskosten
Siehe LStR 2002 Rz 358 bis 366.
Ausstellungen
Aufwendungen für die Teilnahme an bzw. den Besuch von Ausstellungen, Fachmessen usw. sind bei entsprechender betrieblicher Veranlassung abzugsfähig.
Autobahnvignette
Die Aufwendungen sind im Ausmaß der betrieblichen Nutzung abzugsfähig. Bei Ansatz von Kilometergeld ist der Aufwand für Autobahnvignetten durch das Kilometergeld abgegolten (siehe auch LStR 2002 Rz 372).
Autofahrerklub
Siehe "Beiträge" (Rz 1491).
Autogenes Training
Siehe Rz 4712, Stichwort "Autogenes Training".
Autoradio
Siehe Rz 4713, Stichwort "Autoradio".
Autotelefon
Anschaffungs-, Einbau- und Betriebskosten sind im Umfang der betrieblichen Verwendung Betriebsausgaben.