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Richtlinie des BMF vom 04.08.2016, BMF-010313/0532-IV/6/2016 gültig ab 04.08.2016

ZK-0612, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren"

Beachte
  • Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Zollkodex der Union wurden zur Gänze überarbeitet und den aktuellen Bestimmungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde teilweise (Abschnitte 0. bis 7. sowie die Anhänge) in die neue Arbeitsrichtlinie ZK-1580 überführt. Die übrigen Abschnitte werden erst mit Anpassung von e-zoll an die Bestimmungen des UZK in die Arbeitsrichtlinie ZK-1580 überführt.
  • Anlagen

Anlage 4 - Ende Fallback WB

EORI-Nr.:

An

Zollamt*)

Strasse:

PLZ/Ort:

Kundenteam:

Fax:

E-Mail: post.fallbackZA*@bmf.gv.at [* bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen]

*) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort zuständige Zollamt

Ende - Notfallverfahren / Fallback

Wertes Kundenteam

Wir erlauben uns Ihnen mitzuteilen, dass unsere e-zoll Anwendung wieder funktioniert.

Aufgrundentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) eines Systemausfalls unserer e-zoll Anwendung am ………………… von …… bis …… Uhr wurden insgesamt …… (Anzahl) Anmeldungen im Notfallverfahren abgewickelt.

Beginn des Systemausfalls (Datum, Uhrzeit):

Ende des Systemausfalls (Datum, Uhrzeit):

Name des anwesenden Zollsachbearbeiters:

Für eventuelle Rückfragen telefonisch erreichbar unter:

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift und Name in Blockbuchstaben)