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Richtlinie des BMF vom 07.09.2011, BMF-010311/0096-IV/8/2011
gültig von 07.09.2011 bis 31.07.2020
VB-0330, Arbeitsrichtlinie Artenschutz

Anlage 9

Biologische Proben und ihr Verwendungszweck

Probentyp

Typische Größe der Probe

Verwendung der Probe

Blut, flüssig

Tropfen oder 5 ml Vollblut in einem Röhrchen mit Antikoagulanzzusatz; kann binnen 36 Stunden verderben

Hämatologie und biochemischer Standardtest zur Diagnose von Krankheiten; taxonomische Forschung; biomedizinische Forschung

Blut, getrocknet (Abstrich)

ein Tropfen Blut verteilt auf einem Objektträger, üblicherweise mit einem chemischen Fixiermittel fixiert

Blutkörperchenzählung und Screening auf Krankheitsparasiten

Blut, geronnen (Serum)

5 ml Blut in einem Röhrchen mit oder ohne Blutgerinnsel

Serologie und Nachweis von Antikörpern als Hinweis auf eine Krankheit; biomedizinische Forschung

Gewebe, fixiert

5 mm³ Gewebeteile in einem Fixiermittel

Histologie und Elektronenmikroskopie zum Nachweis von Krankheitsanzeichen; taxonomische Forschung; biomedizinische Forschung

Gewebe, frisch (ausgenommen Eier, Sperma und Embryonen)

5 mm3 Gewebeteile, manchmal gefroren

Mikrobiologie und Toxikologie zum Nachweis von Organismen und Giften; taxonomische Forschung; biomedizinische Forschung

Tupfer

kleine Gewebeteile in einem Röhrchen auf einem Tupfer

Züchtung von Bakterien, Pilzen usw. zur Diagnose von Krankheiten

Haare, Haut, Federn, Schuppen

kleine, manchmal winzige Teile der Hautoberfläche in einem Röhrchen (Menge bis zu 10 ml) mit oder ohne Fixiermittel

genetische und forensische Tests und Nachweis von Parasiten und Krankheitserregern und andere Tests

Zelllinien und Gewebekulturen

keine Beschränkung der Probengröße

Zelllinien sind als primäre oder kontinuierliche Zelllinien angelegte künstliche Produkte, die in großem Umfang für Tests bei der Herstellung von Impfstoffen oder anderen Medizinprodukten und in der taxonomischen Forschung (z. B.zB Chromosomenstudien und DNA-Extraktion) verwendet werden

DNA

kleine Mengen Blut (bis zu 5 ml), Haare, Federfollikel, Muskel- und Organgewebe (z. B.zB Leber, Herz usw.), gereinigte DNA usw.

Bestimmung des Geschlechts; Identifizierung; forensische Untersuchungen; taxonomische Forschung; biomedizinische Forschung

Sekretionen (Speichel, Gift, Milch)

1-5 ml in Phiolen

phylogenetische Forschung, Herstellung von Gegengiften, biomedizinische Forschung

 

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:05.09.2011
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:Artenschutz, CITES, WA, Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Stammfassung:BMF-010311/0048-IV/8/2008
Systemdaten: Findok-Nr: 34486.8
aufgenommen am: 05.09.2011 10:16:13
Dokument-ID: 69deb270-c5a0-49c9-a3b6-5b7ea5a7c9fb
Segment-ID: 842f956f-797d-44e7-b437-56f6fdbaa449
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