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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0280, Arbeitsrichtlinie Gentechnik
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais, von gentechnisch verändertem Raps sowie von gentechnisch veränderten Kartoffelerzeugnissen anzuwendenden Beschränkungen sind:
1.das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalysen und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG), BGBl. Nr. 510/1994;
2.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 157/2006;
3.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L. T25 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 180/2008;
4.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L., Linie MON 810 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 181/2008;
5.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 246/2008;
6.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 863 verboten wird, BGBl. II Nr. 257/2008;
7.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse (Solanum tuberosum L. Linie EH92-527-1) zum Zweck des Anbaus in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 125/2010.
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Die durch die in Abschnitt 0.1. Z 2 bis 7 genannten Verordnungen geregelten Einfuhrverbote gelten auch für das Verbringen von gentechnisch verändertem Mais, von gentechnisch verändertem Raps und von gentechnisch veränderten Kartoffelerzeugnissen nach oder durch Österreich und beziehen sich nicht nur auf die Ein- oder Durchfuhr dieser Waren in das oder durch das Zollgebiet der Gemeinschaft.