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Diese Richtlinie gilt im Bereich der gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren gemeinsam mit den Ausführungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910
- 3. NOTFALLVERFAHREN
3.2. Anwendung:
Die Anwendung des Notfallverfahren bei einem Systemausfall des Wirtschaftsbeteiligten erfolgt durch die Entscheidung der Zollstelle, bei einem Systemausfall des NCTS nach vorheriger Rücksprache mit Triple-C-Austria. Sollten keine Informationen bei den Zollstellen von einem Systemausfall bekannt sein, ist von den Zollstellen Kontakt mit Triple-C-Austria aufzunehmen.
3.3. Versandanmeldung:
Der Verwendung des Einheitspapiers soll bei der Anwendung des Notfallverfahren erste Priorität eingeräumt werden. Die Versandanmeldung ist gemäß den bisherigen Bestimmungen in dreifacher Ausfertigung vorzulegen (Exemplare 1,4 und 5). Die Versandanmeldung ist von den Zollstellen mit einer FRN (Fallback Register Number) gem. Abschnitt 3.7.1. zu versehen.
Eine Vergabe einer "Warenerklärungsnummer" hat zu unterbleiben.
Das Einheitspapier kann durch den Ausdruck des Versandbegleitdokument (AccDoc) ersetzt werden, wo die zuständige Zollstelle das Bedürfnis des Zollbeteiligten als gerechtfertigt erachtet oder sonstige berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen.
Eine eigene Kennzeichnung erfolgt in jedem Fall bei Verwendung des Einheitspapiers auf allen Exemplaren im Feld A der Versandanmeldung, unter Verwendung des Versandbegleitdokuments anstelle der MRN, durch das Anbringen eines Sonderstempelaufdrucks ( Dimension 26x59 mm) in roter Farbe.
Der Sonderstempel ist im Standardverfahren durch die Abgangsstelle und im vereinfachten Verfahren durch den zugelassenen Versender anzubringen.
NCTS NOTFALLVERFAHREN KEINE DATEN IM SYSTEM VERFÜGBAR Begonnen am ________________________ (Datum/Uhrzeit)) |