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Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007
gültig von 11.03.2007 bis 31.01.2013
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
- Spielzeug
- 30.2. Verfahren
30.2.4. Tatbestand nach Abschnitt 1.1.2. (Kennzeichnung, Dokumente)
Die Vorschriften über die Anbringung des CE-Kennzeichens sind Abschnitt 2.4. der Arbeitsrichtlinie sowie der Spielzeugkennzeichnungsverordnung zu entnehmen.