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Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.07.2009, BMF-010313/0593-IV/6/2009
gültig von 01.07.2009 bis 30.04.2016
ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der GemeinschaftenAnhang 45h Liste der Warenpositionen - Ausfuhr ("LdWPA") gemäß Artikel 796a
Kapitel I Muster der Liste der Warenpositionen - Ausfuhr
Kapitel II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen - Ausfuhr und den erforderlichen Angaben (Daten)
Die Liste der Warenpositionen - Ausfuhr enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten.
Die Felder der Liste der Warenpositionen - Ausfuhr sind vertikal erweiterbar.
Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anhängen 30a und 37 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes:
1. Feld MRN - Versandbezugsnummer gemäß der Festlegung in Anhang 45g. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken.
2. In den einzelnen Feldern sind die Angaben zu den jeweiligen Positionen wie folgt aufzudrucken:a) Feld Positionsnummer (32) - laufende Nummer der jeweiligen Ware;b) Feld UNDG (44/4) - UN-Gefahrgutnummer.