Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016
ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften- Teil II. Zollrechtliche Bestimmung
- Titel II Zollrechtlicher Status der Waren und Versandverfahren
Kapitel 4 Gemeinschaftliches Versandverfahren
Abschnitt 1 Allgemeines
Artikel 340a
Sofern nichts anderes bestimmt wird, gilt dieses Kapitel sowohl für das externe als auch für das interne gemeinschaftliche Versandverfahren.
Die Waren mit erhöhtem Risiko sind in Anhang 44c aufgeführt. Verweist eine Bestimmung dieser Verordnung auf den genannten Anhang, so finden die betreffenden Maßnahmen auf die Waren dieses Anhangs nur Anwendung, wenn deren Menge die jeweilige Mindestmenge überschreitet. Anhang 44c wird mindestens einmal jährlich überprüft.