Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007
gültig von 11.03.2007 bis 31.01.2013
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
  • 0. Übersicht, Einführung

 

0.3. Kontrolle der Produktsicherheitsvorschriften

(1) Grundsätzlich hat die Kontrolle der Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften im Rahmen der üblichen Zollkontrollen, also auf Basis einer Stichprobenkontrolle, zu erfolgen.

(2) Fallweise werden für bestimmte Produkte bzw. Produktgruppen im Rahmen von Schwerpunktaktionen, die gemeinsam mit den zuständigen Marktüberwachungsbehörden durchgeführt werden, für einen bestimmten Zeitraum Kontrollen aller Sendungen mit den betreffenden Waren angeordnet werden. Solche Anordnungen erfolgen im Wege von e-zoll.

 

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:12.03.2007
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:roduktsicherheit
Systemdaten: Findok-Nr: 27107.1
aufgenommen am: 12.03.2007 16:34:10
zuletzt geändert am: 13.03.2007
Dokument-ID: ad5bf981-3639-46cb-8b34-81c1015e89f1
Segment-ID: 8d46bafd-851c-4910-8b0a-72d5a5f343ce
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