Richtlinie des BMF vom 02.02.2012, BMF-010313/0066-IV/6/2012
gültig von 02.02.2012 bis 10.04.2014
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Hinweis Beachte

Die novellierten Passagen betreffen die Abschnitte 2.6.1., 2.7.2.1., 2.11.3.1. und 2.13. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • 6. Suchverfahren

6.1. Aufgaben der Abgangs-Eingangszollstelle

Konnte trotz Berichtigung etwaiger Dateneingabefehler im Rahmen der Bereinigung der Unstimmigkeitslisten in der Anwendung ZITAT zu einem bestimmten Carnet TIR zu der von der Abgangs- oder Eingangszollstelle veranlassten Dateneingabe keine korrespondierende Dateneingabe der Erledigung festgestellt werden, ergibt sich die Vermutung, dass eine Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit aufgetreten ist. In diesen Fällen ist daher ein Suchverfahren einzuleiten. Im betreffenden Datensatz ist im Datenfeld "TC 20" der Eintrag "J" vorzunehmen, um ihn aus der Unstimmigkeitsliste zu eliminieren. Geht entsprechend des Artikel 455 ZK-DVO der Trennabschnitt 2 des Carnet TIR nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eröffnung des Carnet TIR bei den Zollbehörden des Eingangs- oder Abgangslandes ein, so ist ein Akt anzulegen und das Blatt 1 mit allfälligen Beilagen zuständigkeitshalber an das Zollamt Wien abzutreten.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:02.02.2012
Anmerkungen:
  • Diese Richtlinie basiert auf den Bestimmungen des TIR-Übereinkommens von 1975 und den darin enthaltenen Anlagen.
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:TIR-Übereinkommen von 1975, TIR-Verfahren, Carnet TIR, NCTS/TIR, Verschlussanerkenntnis, Zulassung, Strassenfahrzeuge, Behälter, Ausschluss, bestimmte Waren, Personen, Vertragsparteien
Stammfassung:BMF-010313/0028-IV/6/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 26542.7
aufgenommen am: 02.02.2012 14:28:01
Dokument-ID: eb638c73-5cec-47f2-8cb6-8a6a83398330
Segment-ID: 8ec1dd08-be6e-4fc0-a023-0e6c60d60a1d
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