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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010203/0344-VI/6/2006
gültig ab 01.02.2007
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
- 12 Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988)
- 12.2 Verlustabzug
12.2.7 Auslandsverluste unbeschränkt Steuerpflichtiger
4538
Zur Behandlung von Verlusten, die von unbeschränkt Steuerpflichtigen im Ausland erzielt worden sind, siehe Rz 198 ff.
Randzahlen 4539 bis 4600: derzeit frei