Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 01.01.2007, BMF-010310/0028-IV/7/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.06.2014
UP-3250, Arbeitsrichtlinie "PANEUROMED"
- 7. Präferenznachweise
7.2. Nähere Erläuterungen
Die Präferenznachweise können im Warenverkehr mit den einzelnen Vertragspartnern in deren Landessprache oder in einer Amtssprache der Gemeinschaft ausgestellt werden.
Die nachfolgenden Texte sind den jeweiligen Veröffentlichungen der Ursprungsprotokolle in den Amtsblättern der Europäischen Gemeinschaften entnommen.