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Richtlinie des BMF vom 12.12.2007, BMF-010313/0789-IV/6/2007
gültig von 12.12.2007 bis 30.04.2016
ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren
- 5. Gemeinschaftscharakter der Waren
5.3. Vereinfachter Nachweis des Gemeinschaftscharakters für bestimmte Waren
(1) Die folgenden Punkte zeigen die Möglichkeiten zur Feststellung des zollrechtlichen Status "Gemeinschaftsware" folgender Waren auf:
- Straßenkraftfahrzeuge
- Eisenbahnwagen
- Umschließungen
- von Reisenden mitgeführte Waren
(2) Die Regelungen sind gerade bei diesen Warenkategorien erforderlich, da diese üblicherweise nicht von einem Versandschein begleitet werden, der sich auf das Straßenkraftfahrzeug, den Eisenbahnwagen, die Umschließung oder die vom Reisenden mitgeführte Ware bezieht.