Richtlinie des BMF vom 23.02.2011, BMF-010313/1029-IV/6/2010 gültig von 23.02.2011 bis 30.04.2016

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • 6. Vorschriften über die Papiere zur Überwachung der Verwendung/Bestimmung von Waren aufgrund von Gemeinschaftsmaßnahmen - Kontrollexemplar T5

6.2. Anwendungsfälle

ZK und ZK-DVO enthalten zB folgende Anwendungsfälle:

  • Waren, die gemäß Art. 82 Abs. 1 ZK in den freien Verkehr unter Zweckbindung übergeführt worden sind (zB die einjährige Verwendungsfrist für Übersiedlungsgut oder Heiratsgut ua.)
  • Bei Wiederausfuhr von Waren im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren für die Erstattung/den Erlass der Einfuhrabgaben
  • Beförderung von Waren, die bei der Ausfuhr einer Abgabenerhebung unterliegen
  • Ausfuhrerstattungen aus dem Marktordnungsrecht