Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 23.02.2011, BMF-010313/1029-IV/6/2010
gültig von 23.02.2011 bis 30.04.2016
ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren
- 6. Vorschriften über die Papiere zur Überwachung der Verwendung/Bestimmung von Waren aufgrund von Gemeinschaftsmaßnahmen - Kontrollexemplar T5
6.2. Anwendungsfälle
ZK und ZK-DVO enthalten zB folgende Anwendungsfälle:
- Waren, die gemäß Art. 82 Abs. 1 ZK in den freien Verkehr unter Zweckbindung übergeführt worden sind (zB die einjährige Verwendungsfrist für Übersiedlungsgut oder Heiratsgut ua.)
- Bei Wiederausfuhr von Waren im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren für die Erstattung/den Erlass der Einfuhrabgaben
- Beförderung von Waren, die bei der Ausfuhr einer Abgabenerhebung unterliegen
- Ausfuhrerstattungen aus dem Marktordnungsrecht