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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0020-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 30.04.2016
VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel

2. Einfuhr

2.1. Anwendungszeitpunkt

Die in der Anlage 1 und der Anlage 2 angeführten Waren unterliegen den Einfuhrbeschränkungen im Zeitpunkt der Verbringung nach Österreich (siehe auch Abschnitt 1.2.). Bei Nichtgemeinschaftswaren sind die Einfuhrbeschränkungen daher bei allen Arten des Zollverfahrens zu beachten.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:05.03.2007
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Suchtmittel, Suchtgift, psychotrope Substanzen
Systemdaten: Findok-Nr: 27030.1
aufgenommen am: 05.03.2007 16:55:07
zuletzt geändert am: 27.06.2007
Dokument-ID: d4b5627c-fbd6-46f0-98fb-ba4d8624a89e
Segment-ID: 92b041b4-3690-4ccc-a0b3-b504b8ae67f3
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