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Richtlinie des BMF vom 14.12.2009, BMF-010222/0217-VI/7/2009
gültig ab 14.12.2009
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.- 9 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988)
- 9.4 Pensionen (§ 25 Abs. 1 Z 2 und 3 EStG 1988)
9.4.9 Rückzahlungen von Pensionsbeiträgen
688
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 liegen beim Empfänger auch dann vor, wenn die Sonderausgaben nicht von diesem selbst geltend gemacht wurden (Rz 575 f).