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Richtlinie des BMF vom 01.09.2008, BMF-010311/0091-IV/8/2008
gültig von 01.09.2008 bis 22.07.2011
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
5. Durchfuhr durch die Gemeinschaft
5.1. Anwendungszeitpunkt
Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist unter Durchfuhr dieeine Verbringung von Abfällen aus einem Drittland, die durch die Gemeinschaft in ein Drittland zu versteheneinen oder mehrere Staaten mit Ausnahme des Versand- oder Empfängerstaats erfolgt oder erfolgen soll.