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Fassung vom 04.12.2020
Fassung 04.12.2020
Fassung 03.08.2018
Fassung 01.05.2016
Fassung 10.02.2012
Fassung 01.01.2012
Fassung 09.01.2010
Fassung 30.12.2008
Fassung 29.06.2007
Fassung 01.03.2007
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Richtlinie des BMF vom 04.12.2020, 2020-0.773.249
gültig ab 04.12.2020
VB-0301, Arbeitsrichtlinie Saatgut
2. Einfuhr aus Drittstaaten
2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.