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Richtlinie des BMF vom 01.01.2019, BMF-010311/0007-III/11/2019
gültig ab 01.01.2019
VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen
Anlage 3
Vordruckmuster
Muster 1: Waffenpass
Hinweis: Ein ab 1. Oktober 2012 ausgestellter Waffenpass hat dem nachstehenden Muster zu entsprechen. Dieser Waffenpass wird als Karte auf Kunststoffbasis ausgestellt.
Muster 1a: Waffenpass (altes Formular)
Hinweis: Waffenpässe wurden bis zum 30. September 2012 auf Formularen gemäß dem nachstehenden Muster ausgestellt. Solche Waffenpässe bleiben auch nach dem 1. Oktober 2012 gültig.