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- Klassifizierung bestimmter Waffen als verbotene Waffen
"Schlagringe", "Totschläger" und "Stahlruten" (Abschnitt 1.3. Abs. 1 Z 6)
Karate Hand- bzw. Fußband
Diese, in die Position 9304 einzureihenden Schlagwaffen in Form metallverstärkter Arm- bzw. Fußbänder werden vielfach als Muskeltrainingsgeräte zum Kauf angeboten. Die Geräte bestehen in der Regel aus ca. 6 cm breiten, mit mehreren aufgenieteten Bleiplatten versehenen Leder- oder Kunststoffriemen, die mittels zweier Schnallen um Hand- bzw. Fußgelenke zu befestigen sind. Die Bleiplatten können entweder frei oder mit Leder oder Kunststoff überzogen sein. Das Gewicht eines Paares der Armbänder beträgt rund 50 dkg, eines Paares der Fußbänder rund 80 dkg. Die Geräte sind geeignet, schwere Körperverletzungen zu bewirken und können, insbesondere wenn empfindliche Körperstellen wie etwa die Schläfe oder der Hals getroffen werden, tödliche Wirkung haben.