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Richtlinie des BMF vom 20.04.2009, BMF-010311/0035-IV/8/2009
gültig von 20.04.2009 bis 31.12.2010
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
- 1. Begriffsbestimmungen
1.3. Abfallkatalog
(1) Durch die Abfallverzeichnisverordnung werden die Abfallarten in einem Abfallverzeichnis aufgelistet (siehe Abschnitt 1.1. Abs. 1).
(2) Auch die EG-VerbringungsV enthält einen Abfallkatalog in Form des sog. "Zweilistensystems". In Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB ("Grüne Abfallliste") sowie Anhang IV und Anhang IVA ("Gelbe Abfallliste") dieser Verordnung (siehe Anlage 1) sind die Abfälle entsprechend ihrem Umweltgefährdungspotential eingeteilt. Dementsprechend unterliegen sie einem unterschiedlich strengen Überwachungsregime. Es wird darauf hingewiesen, dass auch in den Anhängen der EG-VerbringungsV keine vollständige Auflistung aller Abfälle erfolgt ist.