Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
Teil I. Allgemeine Durchführungsvorschriften
Titel V Zollwert
Kapitel 4 Vorschriften zu den Beförderungskosten
Artikel 166
Die in den Zollwert der Waren einzubeziehenden Kosten der
Beförderung auf dem Luftweg werden nach den Regeln und vH in Anhang 25
bestimmt.