Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
- Anhänge III und IV der EG-VerbringungsV
Anhang IIIIV - Gelbe Abfallliste
(Liste (von Abfällen,5* die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen)
Teil I
Unabhängig davon, ob gewisseFolgende Abfälle in dieser Liste aufgeführt sind, dürfen sie nicht als Abfälle der Gelben Liste befördert werden, falls sie mit anderen Materialien in einem Ausmaß kontaminiert sind, dass a) sie die mitunterliegen dem Abfall verbundenen Risiken soweit erhöhen, dass sie auf dieVerfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung (siehe Abschnitt 8.3. Rote Liste gesetzt werden müssten, oder b) die umweltverträgliche Verwertung des Abfalls unmöglich geworden ist.:
In Anlage II des Basler Übereinkommens aufgeführte Abfälle, und zwar:
Y46 |
Haushaltsabfälle, sofern sie nicht als Einzeleintrag in Anhang III entsprechend eingestuft sind. |
Y47 |
Rückstände aus der Verbrennung von Haushaltsabfällen. |
In Anlage VIII des Basler Übereinkommens aufgeführte Abfälle, und zwar:
AA. A1 METALLE UND METALLHALTIGE ABFÄLLE |
|||
AA 010A1010 |
ex |
2619 00 |
Schlacken, ZunderMetallabfälle und andere Abfälle ausvon Legierungen mit einem der Eisen- und Stahlherstellung (folgenden Elemente:6**)
jedoch ausgenommen die in Anhang III (Grüne Abfallliste) unter B1020 ausdrücklich aufgeführten Abfälle. |
AA 020 |
ex |
2620 19 |
Zinkhaltige Aschen und Rückstände (**) |
AA 030 |
|
2620 20 |
Bleihaltige Aschen und Rückstände (**) |
AA 040 |
ex |
2620 30 |
Kupferhaltige Aschen und Rückstände (**) |
AA 050 |
ex |
2620 40 |
Aluminiumhaltige Aschen und Rückstände (**) |
AA 060 |
ex |
2620 50 |
Vanadiumhaltige Aschen und Rückstände (**) |
AA 070 |
|
2620 90 |
Aschen und Rückstände (**), die Metalle oder Metallverbindungen enthalten, anderweitig nicht angegebene oder einbezogene Metalle oder Metallverbindungen enthaltende Aschen und Rückstände |
AA 080A1020 |
ex |
8112 91 |
Thalliumhaltige Abfälle, Schrott und Rückstände (**)ausgenommen Metallabfälle in massiver Form, die als Bestandteile oder als Verunreinigungen Folgendes enthalten:
|
AA 090A1030 |
exAbfälle, die als Bestandteile oder als Verunreinigungen Folgendes enthalten:
|
2804 80 |
Arsenabfälle und Rückstände (**) |
AA 100A1040 |
ex |
2805 40 |
Quecksilberabfälle und Rückstände (**)Abfälle, die als Bestandteile Folgendes enthalten:
|
AA 110A1050 |
Galvanikschlämme |
|
Anderweitig nicht angegebene oder einbezogene Rückstände aus der Aluminiumoxidproduktion |
AA 120 |
|
|
Galvanisierungsschlamm |
AA 130A1060 |
|
|
Flüssigkeiten aus demBeim Beizen von Metallen anfallende flüssige Abfälle |
AA 140A1070 |
|
|
LaugenrückständeLaugungsrückstände aus der Zinkbearbeitung, Staub und Schlamm wie Jarosit, Hämatit, Göthit usw. |
AA 150A1080 |
|
|
Feste EdelmetallrückständeAbfälle von in Anhang III (Grüne Abfallliste) nicht aufgeführten Zinkrückständen, die Spuren von anorganischen CyanidenBlei und Cadmium in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie in Anlage III festgelegte Eigenschaften aufweisen |
AA 160 |
|
|
Asche, Schlamm, Staub und andere Rückstände von Edelmetallen wie: |
AA 161A1090 |
|
|
Asche aus der Verbrennung von isoliertem Kupferdraht |
A1100 |
Staub und Rückstände aus den Abgasreinigungsanlagen von Kupferschmelzöfen |
||
A1110 |
Verbrauchte Elektrolytlösungen aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer |
||
A1120 |
Schlammförmiger Abfall, ausgenommen Anodenschlamm, aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer |
||
A1130 |
Gelöstes Kupfer enthaltende, verbrauchte Ätzlösungen |
||
A1140 |
Abfälle von Kupfer(II)-chlorid- und Kupfercyanidkatalysatoren |
||
AA 162A1150 |
|
|
Edelmetallasche aus der Verbrennung von Leiterplatten, soweit sie nicht in Anhang III (Grüne Abfallliste) (7) aufgeführt sind |
AA 170A1160 |
|
|
Abfälle von Bleiakkumulatoren, ganz oder zerkleinert |
AA 180A1170 |
|
|
Abfälle von nicht sortierten Batterien, ausgenommen Gemische, die ausschließlich aus in Anhang III (Grüne Abfallliste) aufgeführten Batterien bestehen. In Anhang III (Grüne Abfallliste) nicht aufgeführte Batterien, die in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengenenthalten, dass sie dadurch gefährlich werden |
AA 190A1180 |
|
8014 20 |
Dieser Eintrag gilt nicht; stattdessen gelten die OECD-Einträge GC010, GC020 und GG040 in Teil II von Anhang III (Grüne Abfallliste), sofern zutreffend. |
A1190 |
Altkabel, die mit Kunststoffen ummantelt oder isoliert sind, welche Kohlenteer, PCB (8), Blei, Cadmium, andere organische Halogenverbindungen oder andere in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten oder damit in einem solchen Ausmaß verunreinigt sind, dass sie in Anlage III festgelegte Eigenschaften aufweisen |
||
AB. A2 ABFÄLLE AUS VORWIEGEND ANORGANISCHEN STOFFENBESTANDTEILEN, |
|||
AB 010 |
|
2621 00 |
Anderweitig nicht erwähnte oder eingeschlossene Schlacken, Aschen und Rückstände (7*) |
AB 020 |
|
|
Rückstände aus der Verbrennung von kommunalen Abfällen und Hausmüll |
AB 030 |
|
|
Andere Abfälle als solche aus Systemen auf Cyanidbasis aus der Oberflächenbehandlung von Metallen |
AB 040A2010 |
ex |
7001 00 |
Glasabfälle aus Kathodenstrahlröhren und anderem aktiviertem Glasoder sonstigen beschichteten Gläsern |
AB 050A2020 |
exAbfälle von anorganischen - flüssigen oder schlammförmigen - Fluorverbindungen, jedoch mit Ausnahme der in Anhang III (Grüne Abfallliste) aufgeführten Abfälle |
2529 21 |
Calciumfluoridschlämme |
AB 060A2030 |
|
|
Andere anorganische FluorverbindungenAbfälle von Katalysatoren, jedoch mit Ausnahme der in flüssigerAnhang III Form oder als Schlamm(Grüne Abfallliste) aufgeführten Abfälle |
AB 070 |
|
|
Gießereisand |
AB 080A2040 |
|
|
Verbrauchte KatalysatorenBei Verfahren der chemischen Industrie anfallende Gipsabfälle, die nichtwenn sie in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass sie eine der grünen Liste aufgeführt sindin Anlage III festgelegten gefährlichen Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Anhang III (Grüne Abfallliste), B2080) |
AB 090A2050 |
Asbestabfälle (Staub und Fasern) |
|
Aluminiumhydratabfälle |
AB 100 |
|
|
Aluminiumoxidabfälle |
AB 110 |
|
|
Basische Löschungen |
AB 120A2060 |
|
|
AnderweitigDieser Eintrag gilt nicht aufgeführte oder eingeschlossene anorganische Halogenidverbindungen; stattdessen gelten die OECD-Einträge GC010, GC020 und GG040 in Teil II von Anhang III (Grüne Abfallliste), sofern zutreffend. |
AB 130 |
|
|
Sandstrahlrückstände |
AB 140 |
|
|
Bei industriellen chemischen Verfahren anfallender Gips |
AB 150 |
|
|
Nichtraffiniertes Calciumsulfit und Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung |
AC. A3 ABFÄLLE AUS VORWIEGEND ORGANISCHE STOFFE ENTHALTENDE ABFÄLLEN BESTANDTEILEN, |
|||
AC 010A3010 |
ex |
2713 90 |
RückständeAbfälle aus der Herstellung/ oder Behandlung von Petrolkoks und Bitumen aus Erdöl, mit Ausnahme verbrauchter Anoden |
AC 020 |
|
|
Bituminöses anderweitig nicht angegebenes oder einbezogenes Material (Asphaltabfall) |
AC 030A3020 |
|
|
RückstandsöleMineralölabfälle, die für ihren ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind |
AC 040A3030 |
|
|
SchlammAbfälle, die Schlämme von verbleitem BenzinAntiklopfmittel enthalten, aus solchen bestehen oder mit solchen verunreinigt sind |
AC 050A3040 |
|
|
HeizflüssigkeitAbfälle von (Wärmeübertragungs-)Heizflüssigkeiten |
AC 060 |
|
|
Hydraulikflüssigkeit |
AC 070 |
|
|
Bremsflüssigkeit |
AC 080 |
|
|
Frostschutzmittel |
AC 090A3050 |
|
|
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern oder von Leimen und KlebstoffenLeimen/Klebstoffen, mit Ausnahme der in Anhang III (Grüne Abfallliste) aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Anhang III (Grüne Abfallliste), B4020) |
AC 100A3060 |
exNitrocelluloseabfälle |
3915 90 |
Nitrocellulose |
AC 110A3070 |
|
|
PhenoleAbfälle von Phenolen und phenolhaltige VerbindungenPhenolverbindungen, einschließlich Chlorphenole,n in flüssiger Form von Flüssigkeiten oder als SchlammSchlämmen |
AC 120A3080 |
Etherabfälle, mit Ausnahme der in Anhang III (Grüne Abfallliste) aufgeführten Abfälle |
|
Polychlornaphthalin |
AC 130A3090 |
Abfälle aus Lederstaub, -asche, -schlamm und -mehl, die Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Anhang III (Grüne Abfallliste), B3100) |
|
Ether |
AC 140A3100 |
|
|
Triäthylamin-KatalysatorenSchnitzel und sonstige Abfälle von Leder oder Lederverbunde, die zur ZubereitungHerstellung von Gießereisand verwendet werdenLederartikeln nicht geeignet sind und Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Anhang III (Grüne Abfallliste), B3090) |
AC 150 |
|
|
Fluorchlorkohlenwasserstoffe |
AC 160 |
|
|
Halone |
AC 170 |
|
|
Abfälle von behandeltem Kork und behandeltem Holz |
AC 180 |
ex |
4110 00 |
Lederstaub, Lederasche, Lederschlamm und Ledermehl |
AC 190A3110 |
|
|
RückständeAbfälle aus der Abwrackung von Kraftfahrzeugen Pelzverarbeitung, die Chrom(leichtes Mahlgut: PlüschVI)-Verbindungen, Stoff, KunststoffabfälleBiozide oder infektiöse Stoffe enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Anhang III (Grüne Abfallliste), ...B3110) |
AC 200A3120 |
FLUFF - Schredderleichtfraktion |
|
Organische Phosphorverbindungen |
AC 210A3130 |
Abfälle von phosphororganischen Verbindungen |
|
Nichthalogenhaltige Lösungsmittel |
AC 220A3140 |
Abfälle von nichthalogenierten organischen Lösungsmitteln, ausgenommen die in Anhang III (Grüne Abfallliste) aufgeführten Abfälle |
|
Halogenhaltige Lösungsmittel |
AC 230A3150 |
|
|
Halogenhaltige oder nichthalogenhaltige wasserfreie Destillationsrückstände, die bei der WiedergewinnungAbfälle von Lösungsmitteln anfallenhalogenierten organischen Lösungsmitteln |
A3160 |
Abfälle von halogenierten und nichthalogenierten nichtwässrigen Destillationsrückständen aus der Rückgewinnung von organischen Lösungsmitteln |
||
AC 240A3170 |
|
|
Abfälle aus der Herstellung von halogenierten aliphatischen Kohlenwasserstoffen (wie Chlormethanen, Dichlorethan, Vinylchlorid, Vinylidenchlorid, Allylchlorid und Epichlorhydrin) |
AC 250A3180 |
|
|
GrenzflächenaktiveAbfälle, Stoffe und Zubereitungen, die polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT), polychlorierte Naphthaline (PCN), polybromierte Biphenyle (PBB) oder analoge polybromierte Verbindungen enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind, und zwar in Konzentrationen von ≥ 50 mg/kg (9) |
AC 260A3190 |
Bei Raffination, Destillation und pyrolytischer Behandlung von organischen Stoffen anfallende Teerabfälle (ausgenommen bituminöser Asphaltaufbruch) |
|
Flüssiger Schweinemist; Fäkalien |
AC 270A3200 |
Bituminöses teerhaltiges Material (Asphaltabfälle) aus Straßenbau und -erhaltung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Anhang III (Grüne Abfallliste), B2130) |
|
Abwasserschlamm |
AD. A4 ABFÄLLE, DIE SOWOHL ANORGANISCHE ALS AUCH |
|||
AD 010A4010 |
|
|
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Zubereitung pharmazeutischer ProdukteVerwendung von Arzneimitteln, mit Ausnahme der in Anhang III (Grüne Abfallliste) aufgeführten Abfälle |
A4020 |
Klinischer Abfall und ähnliche Abfälle, d. h. Abfälle, die bei ärztlicher Behandlung, Krankenpflege, Zahnbehandlung, tierärztlicher und ähnlicher Behandlung oder in Krankenhäusern oder sonstigen Anlagen bei der Untersuchung oder Behandlung von Patienten oder im Rahmen von Forschungsvorhaben anfallen |
||
AD 020A4030 |
|
|
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Abfällen von Pestiziden und Herbiziden, die den Spezifikationen nicht genügen, deren Verfallsdatum überschritten (10) ist oder die für den ursprünglich vorgesehenen Zweck nicht geeignet sind |
AD 030A4040 |
|
|
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Erzeugnissen zur chemischer Holzschutzmittel (11Holzkonservierung) |
A4050 12) |
|
|
Abfälle, die die nachstehenden aus folgenden Stoffe enthaltenn bestehen, aus ihnen bestehensolche enthalten oder von diesendamit verunreinigt sind:
|
AD 040 |
|
|
|
AD 050 |
|
|
|
AD 060A4060 |
|
|
Gemische und Emulsionen ausAbfälle von Öl/Wasser- und Wasser oder aus KohlenwasserstoffenKohlenwasserstoff/Wassergemischen und Wasser-emulsionen |
AD 070A4070 |
|
|
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, AnstrichfarbenFarben, Lacken und LackenFirnissen, ausgenommen die in Anhang III (Grüne Abfallliste) aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Anhang III (Grüne Abfallliste), B4010) |
AD 080 |
|
|
Explosionsgefährliche Abfälle, die keinen besonderen Rechtsvorschriften unterliegen |
AD 090 |
|
|
Anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von reprographischen oder photographischen Materialien |
AD 100A4080 |
|
|
Abfälle aus Systemen auf anderer als Cyanidbais,explosiver Art (ausgenommen die bei derin Anhang III Oberflächenbehandlung von Kunststoffen anfallen(Grüne Abfallliste) aufgeführten Abfälle) |
AD 100A4090 |
|
|
Abfälle aus Systemen auf anderer als CyanidbaisSäure- oder Laugenabfälle, ausgenommen die bei der Oberflächenbehandlung von Kunststoffenin dem entsprechenden Eintrag in Anhang IIIanfallen (Grüne Abfallliste) aufgeführten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Anhang III (Grüne Abfallliste), B2120) |
AD 110 |
|
|
Säurelösungen |
AD 120 |
|
|
Ionenaustauschharze |
AD 130 |
|
|
Wegwerfphotoapparate, mit Batterien |
AD 140A4100 |
|
|
Anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene Abfälle aus industriellen Anlagen zur AbgasreinigungAbgasreinigungsanlagen, ausgenommen die in Anhang III (Grüne Abfallliste) aufgeführten Abfälle |
A4110 |
Abfälle, die folgende Stoffe enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind:
|
||
A4120 |
Abfälle, die aus Peroxiden bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind |
||
A4130 |
Verpackungsabfall und Behälter, die in Anlage I genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen |
||
AD 150A4140 |
|
|
Als Filter (z. B. BiofilterAbfälle, die aus Chemikalien bestehen, welche ihren Spezifikationen nicht entsprechen oder deren Verfallsdatum überschritten (13) verwendeteist und welche den Gruppen in Anlage I entsprechen sowie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen, natürlich vorkommende organische Stoffeoder die mit solchen Chemikalien verunreinigt sind |
AD 160A4150 |
|
|
Kommunale AbfälleChemikalienabfälle, die bei Forschungs-, Entwicklungs- oder HausmüllLehrtätigkeiten anfallen und nicht identifiziert sind und/oder neu sind und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt unbekannt sind |
AD 170A4160 |
ex |
2803 |
VerbrauchteIn Anhang III (Grüne Abfallliste) nicht aufgeführte gebrauchte Aktivkohle mit gefährlichen Eigenschaften aus der Verwendung(siehe den diesbezüglichen Eintrag in derAnhang III anorganischen, organischen oder pharmazeutischen Industrie(Grüne Abfallliste), Abwasserbehandlung, Gas- oder Luftreinigung und ähnlichen VerwendungenB2060) |
Teil II
Folgende Abfälle unterliegen ebenfalls dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung (siehe Abschnitt 8.3.):
METALLHALTIGE ABFÄLLE |
|||
AA010 |
|
2619 00 |
Krätzen, Zunder und andere Abfälle aus der Eisen- und Stahlherstellung (14) |
AA060 |
|
2620 50 |
Vanadiumhaltige Aschen und Rückstände (15) |
AA190 |
ex |
8104 20 8104 30 |
brennbare und selbstentzündliche Abfälle und Schrott aus Magnesium oder solche, die bei Berührung mit Wasser gefährliche Mengen brennbarer Gase emittieren. |
VORWIEGEND ANORGANISCHE STOFFE ENTHALTENDE ABFÄLLE, |
|||
AB030 |
|
|
andere Abfälle als solche aus Systemen auf Cyanidbasis aus der Oberflächenbehandlung von Metallen |
AB070 |
|
|
Gießereisand |
AB120 |
ex ex |
2812 90 3824 |
anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene anorganische Halogenidverbindungen |
AB130 |
|
|
Sandstrahlrückstände |
AB150 |
ex |
3824 90 |
nichtraffiniertes Calciumsulfit und Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung |
VORWIEGEND ORGANISCHE STOFFE ENTHALTENDE ABFÄLLE, |
|||
AC060 |
ex |
3819 00 |
Hydraulikflüssigkeit |
AC070 |
ex |
3819 00 |
Bremsflüssigkeit |
AC080 |
ex |
3820 00 |
Frostschutzmittel |
AC150 |
|
|
Fluorchlorkohlenwasserstoffe |
AC160 |
|
|
Halone |
AC170 |
ex |
4403 10 |
Abfälle von behandeltem Kork und behandeltem Holz |
AC250 |
|
|
Grenzflächenaktive Stoffe |
AC260 |
ex |
3101 |
Flüssiger Schweinemist; Fäkalien |
AC270 |
|
|
Abwasserschlamm |
ABFÄLLE, DIE SOWOHL ANORGANISCHE ALS AUCH |
|||
AD090 |
ex |
3824 90 |
anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von reprografischen oder photografischen Materialien |
AD100 |
|
|
Abfälle aus Systemen auf anderer als Cyanidbais, die bei der Oberflächenbehandlung von Kunststoffen anfallen |
AD120 |
ex ex |
3914 00 3915 |
Ionenaustauschharze |
AD150 |
|
|
als Filter verwendete, natürlich vorkommende organische Stoffe (z. B. Biofilter) |
VORWIEGEND ANORGANISCHE STOFFE ENTHALTENDE ABFÄLLE, |
|||
RB020 |
ex |
6815 |
Keramikfasern mit ähnlichen chemisch-physikalischen Eigenschaften wie Asbest |
- 5
(*) Falls möglich, wird neben dem Eintrag die Codenummer des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (Code des Harmonisierten Systems) angegeben, das durch das Brüsseler Übereinkommen vom 14. Juni 1983 unter der Schirmherrschaft des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens aufgestellt wurde. Dieser Code kann sich sowohl auf Abfälle als auch auf Waren beziehen. In dieser Verordnung sind nur Abfälle aufgeführt. Deshalb wird der Code - der zur Arbeitserleichterung von Zollbehörden und von anderen Stellen verwendet wird - hier nur zur Hilfe bei der Bestimmung von Abfällen angegeben, die in dieser Verordnung aufgelistet sind und damit unter sie fallen. Dennoch sollten entsprechende offizielle Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens als Anhaltspunkt für die Bestimmung von Abfällen herangezogen werden, die unter allgemeinen Positionen zusammengefasst sind. Die Angabe "ex" weist darauf hin, dass es sich um einen unter einer Position des Harmonisierten Systems speziell aufgeführten Abfall handelt.Der Code in Fettdruck in der ersten Spalte ist der OECD-Code: Er besteht aus zwei Buchstaben (einem für die Liste "Green" (Grün), "Amber" (Gelb) und "Red" (Rot) und einem für die Abfallkategorie A, B, C usw.) und einer Zahl.
- 6
(**) Diese Aufzählung umfasst Aschen, Rückstände, Schlacken, Abschöpfgut, Zunder, Stäube, Schlämme und Kuchen, die anderweitig nicht ausdrücklich genannt sind.
- 7
) Es wird darauf hingewiesen, dass der Spiegeleintrag in Anhang III (Grüne Abfallliste) (B1160) keine Ausnahme erwähnt.
- 8
) PCB mit einer Konzentration von ≥ 50mg/kg.
- 7
(*) Diese Aufzählung umfasst Aschen, Rückstände, Schlacken, Abschöpfgut, Zunder, Stäube, Schlämme und Kuchen, die anderweit nicht ausdrücklich genannt sind.
- 9
) Der Grenzwert von 50 mg/kg wird als ein für alle Abfälle international anwendbarer Wert betrachtet. Viele Länder haben für bestimmte Abfallarten jedoch einen niedrigeren Grenzwert eingeführt (z. B. 20 mg/kg).
- 10
) "Verfallsdatum überschritten" bedeutet, dass sie binnen der vom Hersteller empfohlenen Frist nicht verwendet wurden.
- 11
) Dieser Eintrag schließt mit chemischen Holzschutzmitteln behandeltes Holz nicht ein.
- 12
) Der Eintrag A4050 des Basler Übereinkommens umfasst auch verbrauchte Tiegelauskleidungen aus der Aluminiumschmelze, da diese anorganische Cyanide (Y33) enthalten. Wurden die Cyanide zerstört, so werden verbrauchte Tiegelauskleidungen dem Eintrag AB120 in Teil II des Anhangs IV (Gelbe Abfallliste) zugeordnet, da sie anorganische Fluorverbindungen mit Ausnahme von Kalziumfluorid (Y32) enthalten.
- 13
) "Verfallsdatum überschritten" bedeutet, dass sie binnen der vom Hersteller empfohlenen Frist nicht verwendet wurden.
- 14
) Diese Aufzählung umfasst Abfälle in Form von Asche, Rückstand, Schlacke, Krätze, Abschaum, Zunder, Staub, Schlamm und Kuchen, sofern diese anderweitig nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
- 15
) Diese Aufzählung umfasst Abfälle in Form von Asche, Rückstand, Schlacke, Krätze, Abschaum, Zunder, Staub, Schlamm und Kuchen, sofern diese anderweitig nicht ausdrücklich aufgeführt sind.