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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019
- 27. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG)
- 27.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG)
- 27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
Vertragsinhalt |
Bemessungsgrundlage |
Bestandverträgen auf bestimmte Zeit |
Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen |
Bestandverträgen auf unbestimmte Dauer |
Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X 3 + einmalige Leistungen |
Vertrag auf unbestimmte Dauer mit einseitigem Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit |
Unbestimmte Dauer |
Vertrag auf unbestimmte Dauer mit zweiseitigem Kündigungsverzicht von verschiedener bestimmter Dauer |
Bestimmte Dauer so viele Jahre, als vom zweiseitigen Kündigungsverzicht umfasst + unbestimmte Dauer |
Vertrag auf bestimmte Zeit, bei Nichtkündigung Verlängerung um eine weitere bestimmte Zeit |
Bestimmte Zeit + bestimmte Zeit |
Vertrag auf bestimmte Zeit, bei Nichtkündigung Verlängerung auf unbestimmte Dauer |
Bestimmte Zeit + unbestimmte Dauer (insgesamt maximal 21 Jahre) |
Vertrag auf bestimmte Zeit, ein oder beide Vertragspartner können jederzeit unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist kündigen |
Unbestimmte Dauer |
Vertrag auf bestimmte, ein oder beide Vertragspartner können nur bei Vorliegen bestimmter im Vertrag genannter eng abgegrenzter Kündigungsgründe jederzeit kündigen |
Bestimmte Zeit |
Vertrag auf bestimmte Dauer von über 18 Jahren |
Höchstens 18 Jahre |