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Richtlinie des BMF vom 04.07.2012, BMF-010307/0024-IV/7/2012
gültig von 04.07.2012 bis 05.11.2016
MO-8501, Arbeitsrichtlinie "Lizenzen"
Beachte
-
Die Änderungen dieser Novelle betreffen den Abschnitt 4.4. Wiedereinfuhr (Rückwaren). Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
- 2. Allgemeines
2.10. Ein- und Ausfuhren ohne gültige Lizenz
Stellt sich heraus, dass eine lizenzpflichtige Ware ohne Vorlage einer für diese Ware ausgestellten Lizenz, also auch Fälle gemäß Abschnitt 2.9. zweiter Teilstrich, ein- bzw. ausgeführt worden ist, so ist gemäß § 29 Marktordnungsgesetz 2007 (MOG 2007 ), bei der zuständigen Finanzstrafbehörde Anzeige zu erstatten.