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Richtlinie des BMF vom 26.08.2010, BMF-010313/0652-IV/6/2010
gültig von 26.08.2010 bis 01.02.2012
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
-
Änderungen auf Grund des AVOG 2010 - DV. Weiters wurden auch textliche Anpassungen und Korrekturen durchgeführt.
- 6. SUCHVERFAHREN
6.4. Berichtspflicht
Sieht sich das Zollamt nicht in der Lage, die o.a. Fristen zu erfüllen, ist dem jeweiligen Amtsfachbereich mit einer entsprechenden Begründung zu berichten. Der Amtsfachbereich hat daraufhin geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Fristen zu gewährleisten. Können keine diesbezüglichen Maßnahmen ergriffen werden, ist dem Nationalen Koordinator für das Versandverfahren mit eingehender Begründung zu berichten.