Richtlinie des BMF vom 01.07.2014, BMF-010310/0204-IV/7/2013 gültig von 01.07.2014 bis 28.04.2020

UP-6300, Arbeitsrichtlinie Zentralamerika

Beachte
  • Diese Arbeitsrichtlinie wurde neu erstellt.

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-6300 (Arbeitsrichtlinie Zentralamerika) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014