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Richtlinie des BMF vom 26.05.2020, 2020-0.325.001
gültig von 26.05.2020 bis 10.08.2021
UP-5000, Arbeitsrichtlinie ESA-Staaten
Die Arbeitsrichtlinie UP-5000 (Arbeitsrichtlinie ESA-Staaten) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014