Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .ZK-0917, Arbeitsrichtlinie NCTS
-
Diese Richtlinie gilt im Bereich der gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren gemeinsam mit den Ausführungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910
5. SUCHVERFAHREN
5.1. Allgemeines
Die Einleitung von Suchverfahren sowie die Bereinigung von Unstimmigkeiten von NCTS Versandvorgängen erfolgt in der Anwendung "e-zoll.at". Für im Notfallverfahren eröffnete Versandvorgänge sind die Suchverfahren wie bisher als Papierverfahren durchzuführen.
Die Vorgangsweise über die Durchführungsbestimmungen der elektronischen Suchverfahren beziehen sich nur auf Nachrichten innerhalb der Zollverwaltungen. Die Abwicklung mit den Wirtschaftsbeteiligten erfolgt wie bisher. Es ergehen allerdings automatisch Nachrichten an den Wirtschaftsbeteiligten bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (TR130) sowie bei der Erledigung eines Suchverfahrens (TR131).
Die in Abschnitt 5.2.1. bis Abschnitt 5.2.3. beschriebene Vorgangsweise bezieht sich auf die Einleitung von Suchverfahren sowie auf die Bereinigung von Unstimmigkeiten in der Anwendung ZITAT.
In Abschnitt 5.3 ff wird die Vorgangsweise in der Anwendung "e-zoll.at" beschrieben.
Bei den Nachprüfungsverfahren mittels Nachprüfungsersuchen TC 21 ergeben sich keine Änderungen, diese sind weiterhin in Papierform durchzuführen.