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Richtlinie des BMF vom 11.12.2012, BMF-010310/0246-IV/7/2012
gültig von 11.12.2012 bis 30.04.2016
UP-2000, Arbeitsrichtlinie "Nichtpräferentieller Ursprung"
Beachte
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Im Zuge der Novellierung wurden auch Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen vorgenommen.
0. Definitionen
Dieser Abschnitt des Sachbereiches "Ursprung und Präferenzen" behandelt die Voraussetzungen für die Bestimmung des Ursprungs zur Anwendung von Maßnahmen des Zolltarifs oder von sonstigen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Waren (zB Marktordnung, Außenwirtschaftsrecht), die nicht in der Gewährung von Zollpräferenzen bestehen. Da die nichtpräferentiellen Ursprungsregeln zusammengefasst im Zollkodex und der Zollkodex-Durchführungsverordnung enthalten sind, beschränken sich die nachfolgenden Erläuterungen im Wesentlichen auf Interpretationshilfen.