Richtlinie des BMF vom 20.01.2011, BMF-010222/0186-VI/7/2010
gültig ab 20.01.2011
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
  • 12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988)

12.3 Voraussetzungen (§ 34 Abs. 1 EStG 1988)

12.3.1 Art der Berücksichtigung

819

Außergewöhnliche Belastungen sind von Amts wegen zu berücksichtigen (Rechtsanspruch), sobald sie der Abgabenbehörde bekannt werden. Allerdings ist die Behörde wie bei sämtlichen im Interesse des Steuerpflichtigen gelegenen Abzugsposten nicht zu besonderen Ermittlungen verpflichtet. Der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung jener Umstände, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt wird, obliegt in erster Linie dem Steuerpflichtigen (vgl. VwGH 19.11.1998, 95/15/0071; VwGH 24.11.1999, 94/13/0255; VwGH 15.09.1999, 93/13/0057). Hat der Steuerpflichtige Aufwendungen zu Unrecht als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben beurteilt, so hat die Behörde zu überprüfen, ob die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind.

Eine außerordentliche Belastung kann nicht berücksichtigt werden, wenn das steuerpflichtige Einkommen so niedrig ist, dass es nicht zur Vorschreibung von Einkommensteuer kommt (VwGH 10.10.1996, 96/15/0092).

820

Außergewöhnliche Belastungen sind grundsätzlich im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung zu berücksichtigen.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:26.01.2011
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Lohnsteuer
Stammfassung:07 2501/4-IV/7/01
Systemdaten: Findok-Nr: 19974.8
aufgenommen am: 26.01.2011 17:49:17
Dokument-ID: 0225928f-a9a3-411d-abab-3aa0b8b23640
Segment-ID: 9c7364df-4ca2-4663-8c0a-d8b7be353df0
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