
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Zusatzinformationen

Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
- 3 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988)
- 3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen
3.3.2 Politische Opfer (§ 3 Abs. 1 Z 2 EStG 1988)
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Steuerfrei sind nicht nur Entschädigungen für entstandene Haft- und Gerichtskosten, sondern auch andere Entschädigungen nach dem Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947 (zB für erlittene Berufsschäden).
27
Inhabern einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises gebührt überdies der besondere Freibetrag nach § 105 EStG 1988.
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in Findok veröffentlicht am: | 20.04.2006 |
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Schlagworte: | Lohnsteuer |
Systemdaten: | Findok-Nr: 19974.1 aufgenommen am: 20.04.2006 12:35:22 zuletzt geändert am: 21.05.2006 Dokument-ID: 370ec295-55cd-452c-bd49-6e3a733351ad Segment-ID: 9d146f33-c10a-486a-a1c0-9df61b967804 |
