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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0051-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 22.07.2011
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
- 1. Begriffsbestimmungen
1.4. Beurteilung der Abfalleigenschaft
Die Entscheidung, ob eine Ware Abfall im Sinne des AWG 2002 ist, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Zollämter, sondern obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden (siehe Abschnitt 9).