Richtlinie des BMF vom 25.04.2008, BMF-010311/0043-IV/8/2008 gültig von 25.04.2008 bis 20.07.2009

VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel

2. Verständigungspflicht

(1) Machen Zollorgane bei der zollamtlichen Abfertigung von Lebensmitteln (Abschnitt 1.1.1.), Wasser für den menschlichen Gebrauch (Abschnitt 1.1.2.), Gebrauchsgegenständen (Abschnitt 1.1.3.) und kosmetischen Mitteln (Abschnitt 1.1.4.) Wahrnehmungen, die Anlass zu Zweifeln geben, ob die Waren den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen, so haben sie die Wahrnehmungen gemäß § 46 Abs. 3 LMSVG unverzüglich dem nach dem Ort der Amtshandlung zuständigen Landeshauptmann (Abteilung für Lebensmittelkontrolle des Amtes der Landesregierung) mitzuteilen. Dabei ist nach der Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720 Anhang 4) vorzugehen.

(2) Es sind keine speziellen Untersuchungen auf das Vorhandensein allfälliger, die Genusstauglichkeit der Ware beeinträchtigender, Beschaffenheitsmerkmale vorzunehmen. Für Meldungen anlässlich der zollamtlichen Abfertigung werden in der Regel nur offenkundige ohne weiters erkennbare Mängel der Ware in Betracht kommen, und zwar:

  • Schimmelbefall;
  • übler Geruch, wie ranzig, gärig, ammoniakähnlich, faulig oder nach Chemikalien riechend;
  • auffällige Verunreinigung oder Veränderung;
  • Zersetzung;
  • Bombierung von Konservendosen.

(3) In der internen Findok werden Informationen über Sendungen, die von Lebensmittelkontrollbehörden Österreichs oder anderer Mitgliedstaaten zurückgewiesen wurden, aufgenommen (Lebensmittel - Warnhinweise). Dadurch soll verhindert werden, dass diese Sendungen über andere Zollstellen neuerlich eingeführt werden. Werden solche Sendungen zur Zollabfertigung gestellt, so ist auf jeden Fall nach Abs. 1 vorzugehen.

(4) Bei den jeweiligen Abteilungen für Lebensmittelkontrolle der Ämter der Landesregierungen stehen folgende Ansprechpersonen (Lebensmittelaufsichtsorgane) zur Verfügung:

Wien:

MA 59, Marktamt, Direktion
AR Ing. Andreas Müller
Tel.: 01/4000 - 87 921 DW

Niederösterreich:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
HR DI Ernst Neugschwandtner
Tel.: 027 42/90 05 - 12905 DW

Burgenland:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Dipl.Ing. Maria Gmeiner
Tel.: 02682/600 - 2693 DW

Oberösterreich:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
wOAR Ing. Gerhard Fischer
Tel.: 0732/77 20 - 14272 DW

Steiermark:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Frau Susanne Reiszner
Tel.: 0316/877 - 3528 DW

Salzburg:

Amt der Salzburger Landesregierung
Dr. Claudia Bertschinger
Tel.: 0662/80 42 - 2705

Kärnten:

Amt der Kärntner Landesregierung
Herr Alfred Dutzler
Tel.: 05 0536 - 31241

Tirol:

Amt der Tiroler Landesregierung
HR Dr. Rudolf Steiner
Tel.: 0512/508 - 2690

Vorarlberg:

Umweltinstitut des Landes Vorarlberg
Montfortstraße 4
6900 Bregenz
Tel.: 05574/511 - 42099
Fax.: 05574/511 - 942094
E-Mail: umweltinstitut@vorarlberg.at