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Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007
gültig von 11.03.2007 bis 31.01.2013
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
- Niederspannung
- 80.2. Verfahren
80.2.2. Tatbestand nach Abschnitt 1.1.1. (Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit)
(1) Die Beurteilung einer ernsten und unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit hat bei der Abfertigung zum freien Verkehr grundsätzlich in allen Fällen zu erfolgen. Besonderes Augenmerk ist aber auf die von der NspGV umfassten Waren zu legen.
(2) Als Anhalt hiefür kann Anhang I zur NspGV herangezogen werden.