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Richtlinie des BMF vom 01.01.2021, 2020-0.825.881
gültig von 01.01.2021 bis 31.12.2021
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
Anlage 13
Einfuhr bestimmter Lebensmittel nichttierischen Ursprungs (aufgehoben)
Die in dieser Anlage behandelten Einfuhrbeschränkungen auf Grund der
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1660 mit besonderen Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Kontamination durch Pestizidrückstände, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 885/2014
bestehen nicht mehr, weil diese Verordnung durch die
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 der Kommission über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/625 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 669/2009, (EU) Nr. 884/2014, (EU) 2015/175, (EU) 2017/186 und (EU) 2018/1660 der Kommission
mit Ablauf des vom 13. Dezember 2019 aufgehoben worden ist. Hinsichtlich der auf Grund der Verordnung (EU) 2019/1793 anzuwendenden Beschränkungen siehe Anlage 3.