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Richtlinie des BMF vom 17.03.2010, BMF-010311/0026-IV/8/2010
gültig von 17.03.2010 bis 13.04.2010
VB-0330, Arbeitsrichtlinie Artenschutz
- 4. Erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen
- 4.3. Innergemeinschaftlicher Handel
4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung
(1) Werden Exemplare des Anhangs A im Wege einer Erbschaft oder Schenkung weitergegeben, so hat der neue Eigentümer dies gemäß § 3 Abs. 1 ArtHG 2009 dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (siehe Abschnitt 1a.1. Abs. 3) unverzüglich anzuzeigen. Für diese Anzeige bestehen keine Formvorschriften. Die Ausstellung einer Bestätigung über die durchgeführte Anzeige ist derzeit nicht vorgesehen.
(2) Allenfalls bestehende Auflagen und Sicherheiten gehen auf den neuen Eigentümer über.