Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0240, Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft
Anlage 1
Vermerk und Gemeinschaftsemblem über die im Kontrollverfahren festgestellte Konformität
Teil A: Vermerk über die im Kontrollverfahren festgestellte Konformität
- Die Angabe, dass ein Erzeugnis dem Kontrollverfahren unterzogen wurde, ist in derselben Sprache wie die Etikettierung auf der Ware zu machen:
BG:Биологично земеделие - Система на контрол на ЕО
CS:Ekologické zemědělstvi - kontrolni systém ES
DA:Økologisk Jordbrug - EF-kontrolordning
DE:Ökologischer Landbau - EG-Kontrollsystem oder
Biologische Landwirtschaft - EG-Kontrollsystem
EL:Βιολογικη γεωργια - Σύστηυα ελέγχου ΕΚ
EN:Organic Farming - EC Control System
ES:Agricultura Ecológica - Sistema de control CE
ET:Mahepõllumajandus - EÜ kontrollsüsteem oder
Ökoloogiline põllumajandus - EÜ kontrollsüsteem
FI:Luonnonmukainen maataloustuotanto - EY:n valvontajärjestelmä
FR:Agriculture biologique - Système de contrôle CE
HU:Ökológiai gazdálkodás - EK ellenörzési rendszer
IT:Agricoltura Biologica - Regime di controllo CE
LT:Ekologinis žemės ūkis - EB kontrolės sistema
LV:Biologiskā lauksaimniecība - EK kontroles sistēma
MT:Agrikultura Organika - Sistema ta' Kontroll tal-KE
NL:Biologische landbouw - EG-controlesysteem
PL:Rolnictwo ekologiczne - system kontroli WE
PT:Agricultura Biológica - Sistema de Controlo CE
RO:Agricultură Ecologică - Sistem de control CE
SK:Ekologické pol'nohospodárstvo - kontrolny systém ES
SL:Ekološko kmetijstvo - Kontrolni sistem ES
SV:Ekologiskt jordbruk - EG-kontrollsystem
Teil B: Gemeinschaftsemblem über die im Kontrollverfahren festgestellte KonformitätEU-Bio-Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion
- Das Gemeinschaftsemblem (zur Kennzeichnung von Produkten aus biologischer Landwirtschaft bzw. aus ökologischem Landbau) hat folgendem Muster zu entsprechen:
1.Das EU-Bio-Logo muss dem nachstehenden Muster entsprechen:
- Im Emblem sind die nachstehenden Angaben aufzunehmen:
- BG: БИОЛОГИЧНО ЗЕМЕДЕЛИЕ
- CS: EKOLOGICKÉ ZEMĚDĚLSTVÍ
- DA: ØKOLOGISK JORDBRUG
- DE: BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU
- EL: ΒΙΟΛΟΓΙΚΗ ΓΕΩΡΓΙΑ
- EN: ORGANIC FARMING
- ES: AGRICULTURA ECOLÓGICA
- ET: MAHEPÕLLUMAJANDUS, ÖKOLOOGILINE PÕLLUMAJANDUS
- FI: LUONNONMUKAINEN MAATALOUSTUOTANTO
- FR: AGRICULTURE BIOLOGIQUE
- HU: ÖKOLÓGIAI GAZDÁLKODÁS
- IT: AGRICOLTURA BIOLOGICA
- LT: EKOLOGINIS ŽEMĖS ŪKIS
- LV: BIOLOĞISKĀ LAUKSAIMNIECĪBA
- MT: AGRIKULTURA ORGANIKA
- NL: BIOLOGISCHE LANDBOUW
- PL: ROLNICTWO EKOLOGICZNE
- PT: AGRICULTURA BIOLÓGICA
- RO: AGRICULTURĂ ECOLOGICĂ
- SK: EKOLOGICKÉ POĽNOHOSPODÁRSTVO
- SL: EKOLOŠKO KMETIJSTVO
- SV: EKOLOGISKT JORDBRUK
2.Die Referenzfarbe in Pantone ist Green Pantone Nr.376 und Green [50 % Cyan und 100 % Yellow (Gelb)], wenn ein Vierfarbendruck verwendet wird.
3.Da EU-Bio-Logo kann auch in Schwarz-Weiß ausgeführt werden, allerdings nur dann. wenn eine Umsetzung in Farbe nicht zweckmäßig wäre:
4.Ist die Hintergrundfarbe der Verpackung oder des Etiketts dunkel, so können die Symbole unter Verwendung der Hintergrundfarbe der Verpackung oder des Etiketts im Negativformat ausgeführt werden.
5.Bei Verwendung eines farbigen Symbols auf einem farbigen Hintergrund, der es schwer erkennbar macht, kann das Symbol mit einer umlaufenden Konturlinie versehen werden, damit es sich von den Hintergrundfarben besser abhebt.
6.Wenn die Angaben auf einer Verpackung in besonderen Fällen in einer einzigen Farbe gehalten sind, kann das EU-Bio- Logo in derselben Farbe ausgeführt werden.
Die7.Das EU-Bio-Logo muss eine Mindesthöhe von 9 mm und eine Mindestbreite von 13,5 mm haben; das Verhältnis Höhe/Breite beträgt stets 1:1,5. Bei sehr kleinen Verpackungen kann die Mindestgröße bei derart gekennzeichneten Emblemen beträgt 20ausnahmsweise auf eine Höhe von 6 mm verringert werden.
- Es ist auch möglich, zwei Angaben in den vorstehenden Sprachen zu kombinieren, wenn sie gemäß den folgenden Beispielen aufgebaut sind:
FI8.Das EU-Bio-Logo kann mit grafischen Elementen oder Textelementen, die auf den ökologischen Landbau/SV:dieLUONNONMUKAINEN MAATALOUSTUOTANTO biologische Landwirtschaft Bezug nehmen, kombiniert werden, sofern diese den Charakter des EU- EKOLOGISKT JORDBRUKBio-Logos oder die Angaben gemäß Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nicht verändern. Bei einer Kombination mit nationalen oder privaten Logos, die in einem anderen Grün als der in Nummer 2 genannten Referenzfarbe ausgeführt sind, kann das EU-Bio-Logo in dieser Nicht-Referenzfarbe ausgeführt werden.
FR/DE:AGRICULTURE BIOLOGIQUE - BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT
NL/FR:BIOLOGISCHE LANDBOUW - AGRICULTURE BIOLOGIQUE
Die Mindestgröße bei derart gekennzeichneten Emblemen beträgt 40 mm.
- Es ist auch zulässig, das Emblem mit den Angaben in Teil A dieser Anlage zu kombinieren.
- Durch das Emblem sollen die Erzeugnisse aufgewertet werden. Aus diesem Grund sollte die Umsetzung möglichst in Farbe (grün / blau) erfolgen, damit das Emblem besser ins Auge fällt und eine einfachere und schnellere Erkennung durch den Verbraucher gewährleistet ist.
Einfarbige9. Embleme (schwarzweiß) sollten deshalb lediglich verwendet werdenDie Verwendung des EU-Bio-Logos erfolgt im Einklang mit den Regeln, wenn eine Umsetzungdie bei seiner Eintragung beim Benelux-Büro für geistiges Eigentum sowie im gemeinschaftlichen und in Farbe unpraktisch istinternationalen Handelsmarkenregistern als Kollektivmarke für ökologischen Landbau/biologische Landwirtschaft festgelegt wurden.