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Richtlinie des BMF vom 23.07.2011, BMF-010311/0083-IV/8/2011
gültig von 23.07.2011 bis 30.04.2016
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
5. Durchfuhr durch die Gemeinschaft
5.1. Anwendungszeitpunkt
Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist unter Durchfuhr eine Verbringung von Abfällen, die durch einen oder mehrere Staaten mit Ausnahme des Versand- oder Empfängerstaats erfolgt oder erfolgen soll.