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Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007
gültig von 11.03.2007 bis 31.01.2013
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
- Spielzeug
- 30.2. Verfahren
30.2.3. Tatbestand nach Abschnitt 1.1.1. (Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit)
(1) Hinsichtlich der Überprüfung, ob ein Produkt Merkmale aufweist, die geeignet sind, einen erheblichen Verdacht hinsichtlich des Vorhandenseins einer ernsten und unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit zu begründen, wird auf die Bestimmungen der Anlagen 2 und 4 zur Spielzeugverordnung verwiesen.
(2) Anzumerken ist jedoch, dass grundsätzlich alle Waren einen Verdacht gemäß Abschnitt 1.1.1. hervorrufen können.